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FAQ Mietzinsdepot


Was ist ein Mietzinsdepot?

Ein Mietzinsdepot, auch bekannt als Mietkaution oder Mietzinsgarantie, ist eine Geldsumme, die der Mieter dem Vermieter als Sicherheit für Mietzahlungen und Schadensersatzansprüche hinterlegt. Diese Kaution wird auf ein Banksperrkonto eingezahlt und während der Mietdauer blockiert.

Wie hoch ist die typische Mietkaution in der Schweiz?

In der Regel beträgt die Mietkaution in der Schweiz bis zu drei Monatsmieten. Dies kann je nach Vereinbarung im Mietvertrag variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kaution nicht für den ersten Monatsmietzins verwendet werden kann.

Wer ist für die Verwaltung des Mietzinsdepots verantwortlich?

Die Verwaltung des Mietzinsdepots obliegt in der Regel dem Vermieter. Er muss sicherstellen, dass das Geld auf einem speziellen Sperrkonto angelegt wird, das vom Mieter nicht ohne Zustimmung des Vermieters aufgelöst werden kann.

Wann und wie kann der Mieter das Mietzinsdepot auflösen?

Das Mietzinsdepot kann in der Regel nach Beendigung des Mietverhältnisses aufgelöst werden. Hierzu ist die Zustimmung beider Parteien, also des Mieters und des Vermieters, erforderlich. Der Vermieter muss die Kündigung des Mietzinsdepots schriftlich bestätigen, und das Geld wird dem Mieter zurückerstattet.

Welche Ansprüche kann der Vermieter aus dem Mietzinsdepot geltend machen?

Der Vermieter kann Ansprüche aus dem Mietzinsdepot geltend machen, wenn der Mieter beispielsweise Mietrückstände hat oder Schäden an der gemieteten Wohnung verursacht hat. Der Vermieter muss dem Mieter eine detaillierte Aufstellung der Ansprüche und Kosten vorlegen.

Gibt es Zinsen auf das Mietzinsdepot?

Ja, in der Regel hat der Mieter Anspruch auf die Verzinsung des Mietzinsdepots. Die Höhe der Zinsen kann je nach Bank und Vereinbarung im Mietvertrag variieren.

Kann der Vermieter ohne mein Wissen die Mietkaution beziehen?

Nein, der Vermieter kann als Bürgschaftsempfänger nicht ohne Ihre Zustimmung Geld bei uns in Anspruch nehmen. Es ist nur möglich, wenn die Mieterschaft schriftlich erklärt hat (z.B. mittels Unterschrift auf dem goCaution-Kautionszertifikat), dass sie mit der Zahlung einverstanden ist oder wenn ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl bzw. ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt.

Wie lange sind die Laufzeiten?

Unsere Mietkautionsversicherung hat keine feste Vertragslaufzeit und kann daher jederzeit, wie z.B. wenn dem Vermieter eine andere, gleichwertige Sicherheitsleistung als Ersatz erbracht wird, gekündigt werden. In der Regel bleibt unsere Mietkautionsgarantie jedoch über die gesamte Mietdauer aktiv und endet mit der Kündigung des Mietvertrages. Mieter sind also sehr flexibel, auch wenn kurzfristig einen Umzug geplant ist, denn die neue Wohnung lässt sich noch schneller absichern. Pluspunkt goCaution: Im Vergleich zu vielen anderen Schweizer Kautionsanbietern bezahlen Sie bei uns für keinen weiteren Tag nach dem offiziellen Mietvertragsende. Wir führen automatisch einen Prämienstopp durch und knüpfen diesen nicht am Erhalt des originalen Kautionszertifikates seitens Vermieterschaft.

Wie kann ich die Mietkaution kündigen?

Die Kündigung der Kautionsversicherung ist jederzeit möglich und sehr einfach, da die Mieterschaft praktisch nichts tun müssen. Es gibt im Gegensatz zu herkömmlichen Versicherungsprodukten keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfristen. Auch ein offizielles Kündigungsschreiben ist nicht notwendig. Nach Kündigung des Mietvertrages und der Wohnungsübergabe nimmt der Vermieter die Auflösung statt indem er uns entweder das originale Kautionszertiifkat retourniert ODER uns schriftlich mit der Auflösung beauftragt ODER die Auflösung über das Vermieter-Portal vornimmt. Mit einem dieser Schritte wird ist goCaution–Mietkaution aufgelöst.



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