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Mietzinsdepot

So funktioniert das Mietzinsdepot in der Schweiz

Wer in der Schweiz eine Wohnung mieten will, kann vertraglich verpflichtet werden, ein Mietzinsdepot zu hinterlegen. Dieses dient dem Vermieter als Sicherheit für ausstehende Mietzinse oder allfällige Schäden an der Wohnung und muss vertraglich geregelt sein. Doch wie genau funktioniert das Mietzinsdepot, welche Regeln gelten und welche Alternativen gibt es?

Was ist ein Mietzinsdepot?

Ein Mietzinsdepot ist eine Kaution, die der Mieter gemäss Art. 257e OR auf einem Sperrkonto bei einer Bank in der Schweiz hinterlegt. Das Konto läuft auf den Namen des Mieters, und die anfallenden Zinsen gehören ihm, auch wenn diese heutzutage meist minimal sind. Eine Hinterlegung auf einem regulären Girokonto oder Festgeldkonto ist nicht zulässig. Die maximale Höhe des Depots beträgt im privaten Bereich drei Monatsmieten.

Der Vermieter richtet in der Regel das Sperrkonto ein, auf das der Mieter die geforderte Summe einzahlt. Während der Mietdauer bleibt der Betrag gesperrt und kann nur mit Zustimmung beider Parteien oder einer rechtskräftigen Entscheidung freigegeben werden. Anfallende Bankgebühren, insbesondere für Verwaltung oder Saldierung, gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters. Angesichts der niedrigen Verzinsung und möglicher Gebühren kann das Mietzinsdepot für Mieter finanziell nachteilig sein.

Vorteile des Mietzinsdepots:

  • Mieter erhält nach dem Auszug das Geld zurück

Nachteile des Mietzinsdepots:

  • Doppelbelastung während des Umzugs, da teilweise zwei Kautionen (alte und neue Wohnung) hinterlegt sind
  • Schränkt die finanzielle Liquidität des Mieters ein
  • Kaum zu erwartende Zinsen
  • Gebühren für Eröffnung und/oder Saldierung

Gesetzliche Regelungen zum Mietzinsdepot

Obwohl das Mietzinsdepot in den meisten Mietverträgen verankert ist, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Hinterlegung. Falls eine Kaution gefordert wird, muss sie auf einem Sperrkonto hinterlegt werden. Der Vermieter darf nicht frei über die hinterlegte Summe verfügen. Eine Auszahlung ist nur mit Zustimmung des Mieters oder nach einem rechtskräftigen Entscheid möglich.

Zahlung und Nachforderung des Mietzinsdepots

In der Regel wird das Mietzinsdepot zu Beginn des Mietverhältnisses geleistet. Ein Vermieter kann jedoch auch später ein Depot verlangen, sofern dies korrekt kommuniziert wird. Weigert sich ein Mieter, die Kaution zu zahlen, kann der Vermieter die Wohnung kündigen oder eine Betreibung einleiten.

Rückzahlung und Auflösung des Mietzinsdepots

Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach einer ordnungsgemässen Wohnungsübergabe zurückerstattet. Sind keine offenen Forderungen oder Schäden vorhanden, muss der Vermieter die Kaution innerhalb von 30 Tagen freigeben. Falls Reparaturen nötig sind, kann die Frist auf bis zu 12 Monate ausgedehnt werden. Falls der Vermieter in dieser Zeit keine Forderungen geltend macht, kann der Mieter die Auszahlung des Depots selbst bei der Bank beantragen.

Probleme mit niedrigen Zinsen und falscher Hinterlegung

Ein Mietzinsdepot ist oft ein Verlustgeschäft für Mieter, da die Zinsen sehr niedrig sind. Zudem gibt es Fälle, in denen Vermieter das Depot nicht ordnungsgemäss hinterlegen. In solchen Situationen kann der Mieter verlangen, dass das Geld auf ein korrektes Sperrkonto eingezahlt wird. Geschieht dies nicht, darf der Mieter die Mietzahlungen um den entsprechenden Betrag kürzen.

Alternativen zum Mietzinsdepot

Eine beliebte Alternative zur klassischen Kaution ist die Mietkautionsversicherung. Hierbei hinterlegt der Mieter keine hohe Kaution, sondern zahlt eine jährliche Prämie an eine Versicherung. Diese springt im Schadensfall für den Mieter ein und fordert den Betrag anschliessend vom Mieter zurück. Dadurch bleibt der Mieter finanziell flexibel.

Vorteile der Mietkautionsversicherung:

  • Das Umzugs-Budget des Mieters wird geschont

  • Flexibel bei einem Umzug, da nicht auf die alte Kaution gewartet werden muss

  • Ein neues Mietobjekt kann sehr einfach abgesichert werden

Nachteile der Mietkautionsversicherung:

  • Jährliche Versicherungsprämie

  • Die Kosten im Schadensfall sind durch den Mieter zu tilgen

Häufig gestellte Fragen zum Mietzinsdepot

Was passiert, wenn der Vermieter das Mietzinsdepot nicht ordnungsgemäss hinterlegt?

Falls der Vermieter das Depot nicht auf einem Sperrkonto hinterlegt, kann der Mieter ihn dazu auffordern. Erfolgt keine Reaktion, darf der Mieter die Mietzinszahlung um den entsprechenden Betrag kürzen. Zudem kann der Mieter den entgangenen Zins verlangen.

Kann der Vermieter während des Mietverhältnisses eine Kaution verlangen oder diese erhöhen?

Ja, dies ist möglich, muss jedoch mit einem offiziellen Formular angekündigt und innerhalb der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist durchgesetzt werden. Der Mieter kann die Erhöhung bei der Schlichtungsstelle anfechten.

Wann muss das Mietzinsdepot zurückbezahlt werden?

Nach der Wohnungsübergabe sollte die Kaution innerhalb von 30 Tagen freigegeben werden. Falls Schäden festgestellt werden, hat der Vermieter eine Frist von bis zu 12 Monaten zur Geltendmachung von Ansprüchen.

Wann muss die Bank das Depot auch ohne Zustimmung des Vermieters auszahlen?

Wenn der Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses keine Ansprüche geltend gemacht hat, kann der Mieter die Bank zur Auszahlung des Depots auffordern. Dafür sind in der Regel das Kündigungsschreiben und das Übergabeprotokoll erforderlich.

Ein Mietzinsdepot kann für Mieter eine finanzielle Herausforderung darstellen. Alternativen wie eine Mietkautionsversicherung bieten jedoch eine flexible Lösung, um die finanzielle Belastung zu minimieren.

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