Häufig gestellte Fragen
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Allgemeines zur Mietkautionsversicherung

Was ist eine Mietkautionsversicherung?

Normalerweise zahlt der Mieter die vom Vermieter geforderte Mietkaution auf ein Sperrkonto einer Schweizer Bank ein. Dieses Geld bleibt bis zur Kündigung des Mietobjekts gesperrt und ist für beide Parteien unantastbar. Bei einer Mietkautionsversicherung entfällt die Einzahlung des Kautionsbetrags, denn gegen Bezahlung einer kleinen jährlichen Prämie erhält der Vermieter ein Bürgschaftszertifikat, das die geforderte Summe absichert. Wie beim traditionellen Mietzinsdepot ist für die Freigabe oder Beanspruchung der Bürgschaft das Einverständnis von Mieter und Vermieter erforderlich.

Kosten, Antrag und Vertrag

Wie berechnet sich die jährliche Prämie?

Bei Mietverträgen zu Wohnzwecken beträgt die Jahresprämie 4.5% der Bürgschaftssumme (maximal drei Bruttomonatsmieten, resp. CHF 16'000.-), wobei minimal eine Jahresprämie von 94.50 Franken erhoben wird. Es kommen keine weiteren Gebühren (Abschluss-, Verwaltungs- oder Kündigungskosten) auf Sie zu. Ein Beispiel: Bei einer monatlichen Miete von CHF 1'500 beträgt die Mietkaution CHF 4'500, wenn der Vermieter drei Monate als Sicherheit haben möchte. Die Prämie beläuft sich in diesem Fall auf CHF 212.65 pro Jahr.


Bei gewerblichen Mietverträgen beläuft sich die Jahresprämie zwischen 4.5% bis 6% der Bürgschaftssumme, wobei minimal eine Jahresprämie von CHF 236.25 erhoben wird. Der Prämiensatz wird nach Risikoprüfung der Anfrage festgelegt.

Kündigung

Wie kündige ich den Mietkautionsvertrag?

Bei einem Umzug:

  • Senden Sie uns im ersten Schritt die Kündigungsbestätigung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten, nachdem Sie ihm die Kündigung des Mietvertrags schriftlich mitgeteilt haben.

  • Nach der anschliessenden Wohnungsübergabe muss der Vermieter die Mietkaution offiziell freigeben. Hierzu verwendet der Vermieter das Bürgschaftszertifikat oder eine sonstige schriftliche Erklärung. Es ist wichtig, dass das Ende des Mietvertrags sowie die neue Adresse des Mieters angegeben werden.

  • Je nach Kündigungszeitpunkt und Prämienfälligkeit Ihres Mietkautionsvertrags kann ein Prämienguthaben bestehen, das wir Ihnen anschliessend zurückerstatten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns Ihre IBAN mitgeteilt haben, damit die Rückerstattung ohne Rückfragen systematisch erfolgen kann.

Bei Umstieg auf ein Mietzinsdepot:

  • Nachdem Sie Ihrem Vermieter eine neue Sicherheitsleistung, beispielsweise in Form einer Mietkaution auf einem Mietzinsdepot, erbracht haben, erteilt der Vermieter die Freigabe des Bürgschaftszertifikats. Anschliessend wird Ihr Mietkautionsvertrag aufgelöst und Sie erhalten die Schlussabrechnung..

  • Je nach Kündigungszeitpunkt und Prämienfälligkeit Ihres Mietkautionsvertrags kann ein Prämienguthaben bestehen, das wir Ihnen anschliessend zurückerstatten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns Ihre IBAN mitgeteilt haben, damit die Rückerstattung ohne Rückfragen systematisch erfolgen kann.

Für gewerbliche Mietverträge

Welche Vorteile ergeben sich für Gewerbetreibende?

Mit der gewerblichen Mietkautionsversicherung bieten wir Ihnen eine sichere und kostengünstige Alternative zum herkömmlichen Sperrkonto bei der Bank. Das sonst unnötig gebundene - und oft schlecht verzinste - Kapital kann nun dort eingesetzt werden, wo es für Ihre unternehmerische Zukunft am sinnvollsten ist: Im eigenen Unternehmen!

  • Geldmittel bleiben im Vermögensbestand des Unternehmens und können für schlaue Investitionen ins eigene Geschäftsmodell genutzt werden

  • Der Versicherungsbeitrag kann steuerlich geltend gemacht werden

  • Kautionsgeld wird erst fällig, wenn ein Schadensfall (=Versicherungsfall) eintritt, im besten Fall also gar nicht

  • Kreditlinien und Liquidität werden von der Mietkaution nicht berührt

Datenschutz

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Daten werden nur soweit aufgenommen, als dass sie zur Festsetzung der Prämienhöhe, für die Bonitätsprüfung und die Bearbeitung von Schadenfällen benötigt werden. Im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung können goCaution AG und ihre Risikoträger bei Behörden und anderen Informationsdiensten Auskünfte einholen. goCaution AG und die ProTect Versicherung AG, können die Daten an Dritte weitergeben, soweit es die Vertragsabwicklung erforderlich macht.

Beim Einsehen und Bearbeiten Ihrer Daten verpflichten wir uns, alle Vorkehrungen zur Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes zu treffen. Alle zugestellten Daten werden vertraulich behandelt und mittels SSL-Zertifikat verschlüsselt übertragen. Personendaten werden in der Regel in elektronischer und/oder in Papierform aufbewahrt.

Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://www.gocaution.ch/de/datenschutz

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