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Das ärgerliche Mietzinsdepot - was es zu wissen gilt!

Das ärgerliche Mietzinsdepot - was es zu wissen gilt!

Für die meisten Mieter sind Mietzinsdepots ein ärgerlicher Umstand. Nicht nur, dass das nötige Geld oft schwer aufzutreiben ist, es ist auch ein reines Verlustgeschäft für die Mieter. Die einzigen die sich freuen sind die Banken. Denn die erwirtschaften Millionen. Und das jedes Jahr aufs neue.

Wenn das Miezinsdepot keine Zinsen einbringt

Manche Vermieter bringen das Depot auch zu einer Bank, die extrem wenig Zinsen zahlt. Wenn jemand einen Zinssatz von nur 0,1 Prozent bekommt, die Nachbarfiliale aber 0,4 anbietet, dann ist der Frust bei den Mietern gross. Denn sie können fast so gut wie nichts dagegen unternehmen. Laut Gesetz darf der Mieter zwar mitbestimmen, wo das Geld angelegt werden soll, doch in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Vermieter nicht reagieren oder fadenscheinige Gründe liefern, warum sie das nicht tun werden. Dabei ist die grundlegende Idee hinter dem Mietzinsdepot sehr vernünftig. Ein Mietzinsdepot soll dem Vermieter in erster Linie Sicherheit geben. Der Mieter muss diese Sicherheit erbringen, wenn diese zuvor vertraglich vereinbart und die Betragshöhe bestimmt wurde.

In den folgenden Zeilen wollen wir die meist gestellten Fragen rund um das Thema Mietzinsdepot beantworten. Lese die Zeilen aufmerksam durch. Sie werden die darin enthaltenen Informationen brauchen.

Häufige Fragen zum Mietzinsdepot

Wofür dient ein Mietzinsdepot und wie hoch darf es sein?

Es gibt zwei Gründe, weshalb ein Mietzinsdepot seitens des Vermieters verlangt wird. Zum einen ist es eine Sicherheit für unbezahlte Mietzinsen. Zum anderen kann der Vermieter mit dem Depot eventuelle Schäden am Mietobjekt, die durch den Mieter verursacht wurden, finanziell ausgleichen. Bei Wohnungen kann ein Mietzinsdepot in Höhe von maximal drei Monatszinsen verlangt werden. Die Nebenkosten sind bereits inbegriffen.

Bei Geschäftsmieten gibt es keinen festgelegten Höchstbetrag für das Mietzinsdepot. Es muss allerdings ein angemessenes Verhältnis zwischen Mietzins und möglichen Schaden bestehen. Hinzu kommt, dass der Vermieter über ein Retentionsrecht an den vom Mieter eingebrachten beweglichen Sachen besitzt.

Wie muss das Mietzinsdepot angelegt sein?

Nach Erhalt der Mietkaution ist der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet, das Mietzinsdepot auf ein Sperrkonto zu hinterlegen. Er darf das Depot nicht auf einem privaten Konto deponieren. Zudem muss das Sperrkonto auf dem Namen des Mieters laufen. Der Name der Bank und die genaue Kontobezeichnung muss dem Mieter bekannt gegen werden. Möchte der Vermieter das Mietzinsdepot auf einem privaten Konto anlegen, darf das der Mieter ablehnen. Auch die Aufforderung des Mieters zur Barzahlung darf von ihm abgelehnt werden.

Für das sich auf dem Sperrkonto befindende Depot werden Sperrkontozinsen gezahlt. Der Mieter erhält jedes Jahr einen Kontoauszug mit der jeweiligen Zinskalkulation. Der Mieterinnen- und Mieterverband ist der Meinung, dass der Mieter frei über die jeweiligen Zinsen verfügen sollte. Vorausgesetzt, es wurde mit dem Vermieter keine andere Vereinbarung im Vorfeld getroffen.

Wann muss der Mieter das Mietzinsdepot einzahlen?

In der Regel vereinbaren Vermieter und Mieter den Zeitpunkt der Einzahlung. Oftmals ist es am Anfang der Mietzeit. Der Knackpunkt ist die Schlüsselübergabe. Denn wenn der Mieter zu spät zahlt, kann der Vermieter die Schlüsselübergabe verweigern und der Mieter kann nicht einziehen.

Was passiert, wenn der Vermieter das Depot nicht ordnungsgemäss hinterlegt?

In wenigen Fällen hinterlegt der Vermieter die vereinbarte Sicherheit nicht auf einem Sperrkonto. Da es sich dabei um ein unordnungsgemässes Verhalten handelt, muss der Mieter den Vermieter zur Einzahlung auf ein Sperrkonto auffordern. Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, darf der Mieter den Mietzins mit dem Betrag der vereinbarten Sicherheit verrechnen. Allerdings muss er den Vermieter zuvor mit einem eingeschriebenen Brief benachrichtigen. Zusätzlich darf der Vermieter den entgangenen Zins vom Vermieter einfordern.

Darf der Vermieter während des Mietverhältnisses eine zuvor nichtvereinbarte Kaution verlangen oder die bestehende erhöhen?

Ja, der Vermieter darf während des bestehenden Mietverhältnisses eine Kaution erheben bzw. die bestehende erhöhen. Dazu muss er die Änderung mit dem offiziellen Formular für Mietzinserhöhungen kenntlich machen. Das Formular muss 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen. Gefordert werden kann die Vertragsänderung nur mit Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist auf den nächstmöglichen vertraglichen Kündigungstermin. Der Mieter hat die Möglichkeit, die geforderte Vertragsänderung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anzufechten.

Darf der Mieter Mietzinszahlungen mit dem Depot verrechnen?

Das Mietzinsdepot bleibt während des Mietverhältnisses für Mieter und Vermieter gesperrt. Dadurch kann der Mieter das Mietzinsdepot nicht mit Mietzinsen verrechnen. Ein Ausnahme bestünde bei nicht ordnungsgemässer Anlage des Mietzinsdepots seitens des Vermieters.

Wann muss der Vermieter das Mietzinsdepot zurückzahlen?

Der Mieter sollte darauf achten, dass der Vermieter bei Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls bei Auszug auch gleich die Freigabe des Mietzinsdepots unterzeichnet. Voraussetzung ist, dass der Mieter keine Schäden an der Wohnung oder an den Geschäftsräumen zu verantworten hat.

Für den Fall, dass der Mieter Schäden am Mietobjekt hinterlassen hat, sollte er dem Vermieter eine dreimonatige Frist einräumen, um Handwerker zu bestellen und deren Rechnung abzuwarten. Im Anschluss sollte der Vermieter in der Lage sein, eine „Schlussabrechnung“ zu senden. Der Mieter hat das Recht, die Handwerkrechnungen einzusehen und auf Richtigkeit zu prüfen. Ist der Mieter mit der Rechnung nicht einverstanden, kann er dies dem Vermieter schriftlich mitteilen und ihn zur Auszahlung des Mietzinsdepots auffordern. Kommt der Vermieter der Aufforderung nicht nach, hilft nur noch der Gang zur Schlichtungsstelle.

Muss die Bank das Depot auch ohne Zustimmung des Vermieters auszahlen?

Wenn der Vermieter keine weiteren rechtlichen Schritte mehr eingeleitet hat, muss die Bank das Mietzinsdepot mindestens ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses auszahlen. Soll heissen, dass wenn innerhalb der 12 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses keine Klage vom Vermieter eingereicht wurde und der Mieter keine Bestrebungen einer Anklage kenntlich macht, kann der ehemalige Mieter die Bank auffordern, auch ohne Zustimmung des Vermieters das Depot auszuzahlen. Mitzubringen sind in der Regel das Kündigungsschreiben und das Auszugsprotokoll. Erfüllt der Mieter alle Bedingungen, aber die Bank zahlt trotzdem nicht aus, sollte sich der Mieter an die Rechtsabteilung der Bank wenden. Alternativ bietet die Rechtsauskunftsstelle des örtlichen MVs Hilfe.

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