Allgemeines
Die Mietkautionsversicherung stellt eine Sicherheitsleistung für private oder gewerbliche Mietverhältnisse und sicher Versicher gemäss Art. 257e OR ab. Vermieter erhalten ein Kautionszertifikat, das den exakt gleichen Schutz bietet wie ein herkömmliches Mietzinsdepot oder eine Bankgarantie. Bestehen zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrags Ansprüche zu Lasten des Mieters, kann der Vermieter diese geltend machen und die Mietkautionsbürgschaft in Anspruch nehmen.
Freigabe / Inanspruchnahme
Ja, dies gilt auch, wenn der Mieter die folgenden Prämien nicht mehr einzahlt. Für die Aktivierung der Police muss jedoch die erste Jahresprämie zwingend bei goCaution eingegangen sein. goCaution behält sich vor, bei Ausfall der jährlichen Prämie rechtliche Schritte gegen den Mieter einzuleiten.
Die Schutzwirkung der Kaution bleibt davon jedoch unberührt und besteht gemäss Art. VVG 20 bis zur Auflösung durch den Vermieter.
Über goCaution
goCaution bietet nicht nur zahlreiche Vorteile für Mieter. Auch Vermieter profitieren von einer schnellen Abwicklung und der 100-prozentigen Sicherheit der Bürgschaft. Hierfür stehen finanzstarke und von der FINMA beaufsichtigte Versicherungsunternehmen mit einer Lizenz für die Kategorie „B15” (Kaution) als Bürgen ein. Über das Vermieterportal von goCaution lassen sich alle Vorgänge digital abwickeln.
